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Studium der Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophe an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und am Queens´ College der University of Cambridge. Erstes und zweites juristisches Staatsexamen; Diploma of Legal Studies (Cantab.); juristische Promotion (Frankfurt am Main). Nach fünf Jahren als Koordinator der interdisziplinären Arbeitsgruppe Sprache des Rechts. Vermitteln, Verstehen, Verwechseln an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Herausgeber der Schriftenreihe Die Sprache des Rechts nunmehr wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte und leitender Redakteur von Rechtsgeschichte. Forschungsinteressen: Rechtsgeschichte, Rechtslinguistik, Rechtstheorie und Rechtsvergleichung. Ausgewählte Veröffentlichungen: Recht verstehen. Verständlichkeit, Missverständlichkeit und Unverständlichkeit von Recht (Hrsg.). Berlin, New York 2004 (XX, 466 Seiten); Recht verhandeln. Argumentieren, Begründen und Entscheiden im Diskurs des Rechts (Hrsg.). Berlin, New York 2005 (XXIV, 598 Seiten); Recht vermitteln. Strukturen, Formen und Medien der Kommunikation im Recht (Hrsg.). Berlin, New York 2005 (XXVI, 540 Seiten); Lesarten des Rechts. Frankfurt am Main 2007 (im Erscheinen).